Gesetze / Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
KraftStDV§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- FG Baden-Württemberg, 23.09.2016 – 13 K 1913/13Zitiert von 2
- BGH, 15.12.2022 – 1 StR 295/22Steuerhinterziehung durch die Nutzung eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne Abgabe einer SteuererklärungZitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.